Brandschutzordnungen

Teile A, B und C nach DIN 14096, abgestimmt auf Ihren Betrieb.

Der Arbeitgeber muss festlegen und dokumentieren, wie in seinem Betrieb Bränden vorgebeugt wird und wie sich alle im Brandfall verhalten. So verlangt es die Technische Regel ASR A2.2 in Abschnitt 7.1. Die übliche Form dafür ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096.

TeilFür wenForm
Aalle Personen im Gebäude, auch Besucher und FremdfirmenAushang
Balle Beschäftigten ohne besondere BrandschutzaufgabenDokument, ausgelegt oder elektronisch
CPersonen mit besonderen Aufgaben, etwa Brandschutzhelfer oder BrandschutzbeauftragteDokument, gegen Nachweis

Wann Sie eine brauchen

Teil A ist auszuhängen, wenn eine erhöhte Brandgefährdung besteht, ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist oder sich häufig Besucher und Fremdfirmen im Gebäude aufhalten. Bei Sonderbauten fordert die Baugenehmigung die Brandschutzordnung oft ausdrücklich.

Ablauf

  1. Begehung: Brandgefahren, Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmierung und Löscheinrichtungen, wie sie wirklich sind.
  2. Erstellung der Teile A, B und C, in der Sprache Ihres Betriebs und nicht als Textbaustein.
  3. Abstimmung mit Geschäftsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und, wo vorhanden, Brandschutzbeauftragten.
  4. Fortschreibung, wenn sich Räume, Nutzung oder Zuständigkeiten ändern.

Verbindung zur Unterweisung

Teil B ist der Inhalt, über den alle Beschäftigten unterwiesen werden. Er kann im betriebsspezifischen Abschnitt unserer Online-Unterweisung hinterlegt und dort angezeigt werden.

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