Brandschutzordnungen
Teile A, B und C nach DIN 14096, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
Der Arbeitgeber muss festlegen und dokumentieren, wie in seinem Betrieb Bränden vorgebeugt wird und wie sich alle im Brandfall verhalten. So verlangt es die Technische Regel ASR A2.2 in Abschnitt 7.1. Die übliche Form dafür ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096.
| Teil | Für wen | Form |
|---|---|---|
| A | alle Personen im Gebäude, auch Besucher und Fremdfirmen | Aushang |
| B | alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben | Dokument, ausgelegt oder elektronisch |
| C | Personen mit besonderen Aufgaben, etwa Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte | Dokument, gegen Nachweis |
Wann Sie eine brauchen
Teil A ist auszuhängen, wenn eine erhöhte Brandgefährdung besteht, ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist oder sich häufig Besucher und Fremdfirmen im Gebäude aufhalten. Bei Sonderbauten fordert die Baugenehmigung die Brandschutzordnung oft ausdrücklich.
Ablauf
- Begehung: Brandgefahren, Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmierung und Löscheinrichtungen, wie sie wirklich sind.
- Erstellung der Teile A, B und C, in der Sprache Ihres Betriebs und nicht als Textbaustein.
- Abstimmung mit Geschäftsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und, wo vorhanden, Brandschutzbeauftragten.
- Fortschreibung, wenn sich Räume, Nutzung oder Zuständigkeiten ändern.
Verbindung zur Unterweisung
Teil B ist der Inhalt, über den alle Beschäftigten unterwiesen werden. Er kann im betriebsspezifischen Abschnitt unserer Online-Unterweisung hinterlegt und dort angezeigt werden.