Flucht- und Rettungspläne

Pläne für alle Personen im Gebäude, nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601.

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt jeder Person im Gebäude, wo sie steht, wie sie hinauskommt und wo sich alle sammeln. Der Arbeitgeber muss ihn nach der Technischen Regel ASR A2.3 aufstellen, wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte das erfordern, zum Beispiel bei unübersichtlicher Wegführung, vielen ortsunkundigen Personen oder erhöhter Gefährdung.

Was ein Plan zeigen muss

  • den Grundriss des Geschosses und den Standort des Betrachters,
  • den Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
  • die Lage der Feuerlöscher, Melder und Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • die Sammelstellen,
  • die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.

Die Zeichen und Farben richten sich nach ASR A1.3, die Gestaltung nach DIN ISO 23601. Jeder Plan hängt lagerichtig: Was auf dem Plan links ist, ist auch im Gebäude links.

Ablauf

  1. Vor Ort: Wir gleichen die vorhandenen Grundrisse mit dem tatsächlichen Zustand ab, einschließlich der Standorte von Löschern und Meldern.
  2. Erstellung je Geschoss und Aushangort, mit den Verhaltensregeln Ihres Betriebs.
  3. Fortschreibung nach Umbauten oder geänderter Nutzung.

Ergebnis

Druckfertige Pläne je Aushangort. Auf Wunsch liefern wir sie gerahmt oder in nachleuchtender Ausführung, wo im Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist.

Abgrenzung

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 richten sich an die Einsatzkräfte und haben andere Inhalte. Beides sind getrennte Leistungen, siehe Feuerwehrpläne. Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne finden Evakuierungsübungen statt; die begleiten wir auch, siehe Schulungen und Übungen.

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