Schulungen, Übungen und Brandschutzbeauftragte
Jährliche Unterweisung, Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung, Evakuierungsübungen und externe Brandschutzbeauftragte.
| Angebot | Form | Grundlage |
|---|---|---|
| Jährliche Unterweisung für alle Beschäftigten | vor Ort oder online | § 12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 |
| Ausbildung der Brandschutzhelfer | vor Ort, mit Löschübung | ASR A2.2 Abschnitt 7.3, DGUV Information 205-023 |
| Unterweisung für Evakuierungshelfer und Teil C | vor Ort | ASR A2.3 Abschnitt 11 |
| Evakuierungsübung für den ganzen Betrieb | vor Ort, mit Bericht | ASR A2.3 Abschnitt 11 |
| Externe Brandschutzbeauftragte | laufende Betreuung | ASR A2.2 Abschnitt 7.4 |
Jährliche Unterweisung
Alle Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit, bei einem Wechsel des Arbeitsbereichs und danach mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. Vor Ort verbinden wir die Unterweisung auf Wunsch mit einer Begehung der Fluchtwege, so wie es die ASR A2.3 vorsieht. Online deckt unser Kurs den allgemeinen Teil ab, Ihren Sammelplatz und Ihre Alarmierung hinterlegen Sie selbst.
Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöschern ausbilden lassen, in der Regel fünf Prozent der Belegschaft, bei erhöhter Gefährdung mehr. Zur Ausbildung gehört eine praktische Löschübung. Die lässt sich nicht am Bildschirm durchführen, deshalb bieten wir sie nur vor Ort an. Bewährt hat sich, sie alle zwei bis fünf Jahre zu wiederholen.
Evakuierungsübungen
Wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. Wir planen die Übung mit Ihnen, beobachten den Ablauf und halten in einem Bericht fest, ob die Alarmierung alle erreicht hat, die Wege funktioniert haben und die Bereiche frei von Personen waren.
Externe Brandschutzbeauftragte
Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Die ASR A2.2 hält die Bestellung für zweckmäßig, wenn eine erhöhte Brandgefährdung besteht; oft fordern sie auch die Baugenehmigung oder der Versicherer. Hat der Betrieb dafür keine eigene Person, übernehmen wir die Aufgabe:
- regelmäßige Begehungen mit schriftlichem Bericht über Mängel und Maßnahmen,
- Fortschreibung der Brandschutzordnung und der Flucht- und Rettungspläne,
- Begleitung von Umbauten aus Sicht des Brandschutzes,
- Unterweisungen und Ausbildung der Brandschutzhelfer,
- Ansprechpartner für Feuerwehr, Bauaufsicht und Versicherer, etwa bei Brandverhütungsschauen.
Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber. Wir beraten, dokumentieren und schlagen Maßnahmen vor.
Nachweis
Jede Schulung wird mit Inhalt, Datum und Teilnehmenden dokumentiert. Die Verantwortung für die Unterweisung der Beschäftigten bleibt beim Arbeitgeber.